FAQ´s … häufig gestellte Fragen:
Strafverteidiger Löber gibt klare Antworten:
Warten Sie nicht ab, bis Ihnen das Gericht einen Rechtsanwalt beiordnet!
Das Gesetz gibt Ihnen das Recht, sich selbst einen Strafverteidiger zu suchen, der sich dann gegenüber dem Gericht melden und seine Bestellung beantragen wird. Mein dringender Rat:
Sprechen Sie mit mir!
Ich übernehme selbstverständlich Pflichtverteidigungen in meinem eigenen Landgerichtsbezirk (Landgericht Hagen, Amtsgericht Lüdenscheid, Amtsgericht Altena, Amtsgericht Plettenberg, Amtsgericht Meinerzhagen, Amtsgericht Iserlohn, Amtsgericht Schwerte, Amtsgericht Schwelm, Amtsgericht Wetter) sowie den angrenzenden Gerichtsbezirken.
Meine Beiordnung ist auch bundesweit möglich.
Der Angeklagte kann grundsätzlich beanspruchen, dass ihm der von ihm selbst vorgeschlagene Rechtsanwalt seines Vertrauens beigeordnet wird. Insoweit reicht es aus, wenn der Angeklagte einen bestimmten Rechtsanwalt mit der Bitte um Beiordnung benennt. Es ist prinzipiell nicht zulässig, einen Pflichtverteidiger unter Beschränkung auf die Vergütung eines ortsansässigen Rechtsanwalts beizuordnen, so dass der auswärtige Pflichtverteidiger in der Regel auch einen Anspruch auf Erstattung seiner Reisekosten hat.