Interview

Strafverteidiger Löber im “Kreuzverhör”:

Sie sind als Fachanwalt für Strafrecht vorwiegend als Strafverteidiger tätig. Was reizt Sie daran besonders?

Die Konfrontation im Gerichtssaal! Die Herausforderung, in der Hauptverhandlung alle vorstellbaren Möglichkeiten zur Sachverhaltsaufklärung auszuschöpfen und mit der nötigen Kreativität nach dem „Warum?“ zu forschen. Das macht – kurz gesagt – für mich den Reiz einer gelungenen Strafverteidigung aus.

Was macht einen guten Strafverteidiger aus?

Die Kunst der Strafverteidigung besteht meines Erachtens darin, als Wächter der Unschuldsvermutung für die Durchführung eines fairen Verfahrens zu sorgen. Oft erfordert dies strategisches Geschick und außerordentliches Einfühlungsvermögen. In manchen Fällen ist es das Vernünftigste, sich mit dem Gericht und der Staatsanwaltschaft zu verständigen. Oft bleibt aber nur der “harte Weg”, also der kompromisslose Kampf unter Ausnutzung aller strafprozessualer Mittel.

Übernehmen Sie als Strafverteidiger jedes Mandat – unabhängig vom konkreten Tatvorwurf?

Grundsätzlich vertrete ich die Auffassung, dass jeder Mensch ein Anrecht auf ein faires Verfahren hat. Infolgedessen lehne ich die Übernahme eines Mandats nur sehr selten von vornherein kategorisch ab. Nehmen wir zum Beispiel Mordfälle. Ich finde persönlich, dass es nichts Schlimmeres gibt, als das Leben eines anderen Menschen mit Gewalt zu beenden. Gleichwohl würde es mir nicht in den Sinn kommen, als Strafverteidiger Mordfälle generell aus meinem Dienstleistungsrepertoire auszuklammern. Ob ich ein solches Mandat übernehme, entscheide ich immer unter Berücksichtigung der besonderen Umstände des jeweiligen Einzelfalls. Allerdings gibt es schon gewisse Fälle, in denen ich entweder gar nicht oder nur ausnahmsweise bereit bin, als Strafverteidiger tätig zu werden.

Können Sie Beispiele nennen?

Ich vertrete grundsätzlich keine Mandanten, denen die Begehung einer fremdenfeindlichen Straftat vorgeworfen wird. Im Bereich der Sexualdelikte werde ich generell nicht tätig, wenn es sich bei den vermeintlichen Opfern um Kinder handelt. Um Missverständnissen vorzubeugen, möchte ich klarstellend darauf hinweisen, dass ich durchaus der Ansicht bin, dass auch solche Täter stets einen Anspruch auf ein faires Verfahren haben. Allerdings will ich nicht verhehlen, dass es mir in den genannten Fallgruppen mitunter schwer fallen könnte, meine Mandantschaft mit dem nötigen Engagement zu verteidigen. Aus diesem Grunde ist es im Zweifel für alle Beteiligten besser, wenn sich ein anderer Strafverteidiger um den Fall kümmert, der meine persönlichen Skrupel nicht teilt.

Übernehmen Sie auch Pflichtverteidigungen?

Manche Kolleginnen und Kollegen sind mit Blick auf ihren eigenen Geldbeutel nicht bereit, als Pflichtverteidiger vor Gericht tätig zu sein. Dies ist durchaus legitim. Ich zähle indes nicht zu diesen Rechtsanwälten, sondern sehe es als meine Pflicht an, auch wirtschaftlich schwachen Mandanten als Strafverteidiger tatkräftig zur Seite zu stehen. Wenn ich einen Fall als Pflichtverteidiger übernehme, trete ich selbstverständlich mit gleichem kämpferischen und zeitlichen Einsatz für die Interessen meines Mandanten ein wie in allen anderen Fällen auch. Pflichtverteidigung ist bei mir also keineswegs “Verteidigung zweiter Klasse”.

Sie sind auch außerhalb des Strafrechts tätig?

Aber sicher. Ein weiterer Schwerpunkt meiner Berufstätigkeit ist das Verkehrsrecht. Auf diesem Gebiet bin ich nicht nur als Strafverteidiger tätig, sondern befasse mich gleichsam mit der zivilrechtlichen Regulierung von Verkehrsunfällen. Dabei bemühe ich mich stets um eine unbürokratische Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen gegenüber der gegnerischen Haftpflichtversicherung. Auch als Familienrechtler bin ich gerne tätig. Vor allem in Scheidungssachen versuche ich, mich als ein besonders einfühlsamer Zuhörer zu erweisen, der auch den Menschen hinter dem Rechtsproblem sieht. Mit der gleichen Einstellung bearbeite ich auch Fälle des Sozialrechts, vor allem Renten- und Schwerbehindertenangelegenheiten. Die Spannbreite meiner Tätigkeit umfasst auch das Medizinrecht einschließlich des Arzthaftungsrechts, das Verwaltungsrecht, nachbarrechtliche Fälle sowie das allgemeine Schadensrecht. So bin ich unter anderem Opfern von Unfällen – auch außerhalb des Straßenverkehrs – dabei behilflich, gegen den Schädiger zivilrechtliche Schadensersatzansprüche durchzusetzen, damit die erlittenen Nachteile wenigstens finanziell kompensiert werden. Dieser kleine und deshalb auch unvollständige Überblick über mein Tätigkeitsspektrum zeigt, dass ich mich trotz der erworbenen Fachanwaltsqualifikation nach wie vor als Generalist verstehe und meiner Mandantschaft auch außerhalb des Strafrechts mit viel Engagement und Sachverstand zur Seite stehe.

Sie sind in Lüdenscheid geboren. Was verbindet Sie mit dieser Stadt?

Ich bin in Lüdenscheid aufgewachsen und habe meine Heimat auch während des Studiums nicht aus dem Auge verloren. Lüdenscheid hat sich in den letzten Jahren zu einem Wirtschafts- und Dienstleistungszentrum entwickelt und kann mit Fug und Recht als gesellschaftlicher und kultureller Mittelpunkt des Märkischen Kreises bezeichnet werden. Trotz dieser Entwicklung ist Lüdenscheid ein Ort geblieben, in dem in geweise Weise noch jeder jeden kennt. Das macht die Stadt aus meiner Sicht sympathisch. Meiner beruflichen Tätigkeit schadet es sicher nicht, dass ich die gesellschaftlichen Strukuren Lüdenscheids genau kenne und meine lokalen Kontakte zu den unterschiedlichsten Stellen intensiv pflege.

Rechtsanwalt Dirk Löber

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O-Ton

“… Die Kunst der Strafverteidigung besteht darin, als Wächter der Unschuldsvermutung für die Durchführung eines fairen Verfahrens zu sorgen. Oft erfordert dies strategisches Geschick und viel Einfühlungsvermögen.”
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