Portrait – Rechtsanwalt Dirk Löber
Eine engagierte und erfolgreiche Strafverteidigung setzt neben vielem anderen auch erhebliches Fachwissen voraus. Entsprechende Defizite lassen sich nur in seltenen Fällen durch strategische Fähigkeiten und psychologisches Geschick kompensieren. Ich fühle ich mich daher zum lebenslangen Lernen verpflichtet und erfülle diese Anforderung zum Wohle meiner Mandanten durch den regelmäßigen Besuch juristischer Fortbildungsveranstaltungen. Dies entspricht meinem Selbstverständnis und dem berechtigten Anspruch meiner Mandantschaft auf qualitativ bestmögliche Vertretung. Konsequenterweise hat mir die Rechtsanwaltskammer Hamm mit Beschluss vom 17.06.2010 die Berechtigung zuerkannt, die Bezeichnung Fachanwalt für Strafrecht führen zu dürfen. Ein Fachanwalt für Strafrecht verfügt über eine zusätzliche Qualifikation im Bereich des Strafrechts. Seine theoretischen und praktischen Kenntnisse auf diesem Gebiet übersteigen erheblich das Maß dessen, was üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird. Infolgedessen biete ich Ihnen folgende Qualifikationen:
– mehrjährige Tätigkeit als Strafverteidiger,
– überdurchschnittliche, praktische Berufserfahrung,
– Erfahrung als Strafverteidiger bei Schöffengerichten und übergeordneten Gerichten,
– besondere Kenntnisse in allen Bereichen des Strafrechts und Strafverfahrensrechts,
– praktische Kenntnisse auf dem Gebiet des Strafvollstreckungsrechts,
– Besuch eines 120 Stunden umfassenden Fachanwaltslehrgangs,
– regelmäßige Teilnahme an strafrechtlichen Fortbildungsveranstaltungen.
Seit mehr als sechszehn Jahren bearbeite ich schwerpunktmäßig unterschiedlichste Mandate aus dem Bereich des Strafrechts. Dank meiner Berufserfahrung weiß ich genau, wie ich Ihnen zu helfen habe, egal ob es um leichtere Vergehen oder um schwere Verbrechen geht.
Aufgrund meiner Spezialisierung verfüge ich über besonders wertvolle Erfahrungen im Umgang mit der Justiz und deren Mitarbeiter. Ich setze mich fachkundig und mit großem Engagement dafür ein, dass die Rechte meiner Mandanten in allen Stadien des Strafverfahrens gewahrt werden und eine Verurteilung nur dann erfolgt, wenn die zur Last gelegte Tat ohne jeden Zweifel nach- gewiesen werden kann. Auf Anfrage bin ich auch bundesweit tätig und übernehme auch Pflichtverteidigungen.
Ein guter Strafverteidiger ist jederzeit konfliktbereit, aber nicht konfliktorientiert.
Konfliktorientiert ist ein Strafverteidiger, der jede sich bietende Gelegenheit nutzt, um mit der Staatsanwaltschaft oder dem Gericht Konflikte auszutragen. Nicht selten schadet dies den Interessen der Mandantschaft, auf deren Rücken diese Konflikte ausgetragen werden. Ich selbst bin konfliktbereit, d.h. ich zeige mich unnachgiebig und kämpferisch, soweit dies im Einzelfall zur Wahrung der Interessen meiner Mandanten tatsächlich erforderlich ist. Von persönlichen Profilierungsabsichten lasse ich mich nicht leiten. Mein Handeln wird ausschließlich von den Zielvorstellungen meiner Klienten bestimmt. Alles andere würde meinen Grundprinzipien widersprechen. Es ist mir wichtiger, die Erwartungen meiner Mandanten zu erfüllen als die Aufmerksamkeit der Presse auf mich zu ziehen.
